Mit der aktuellen Ausschreibung zur Förderung trilateraler Transferprojekte eröffnen DFG und Fraunhofer auch 2025 wieder die Möglichkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse aus DFG-geförderten Projekten in die wirtschaftliche Verwertung zu überführen. Im Fokus stehen Projektkonsortien, die gezielt die Lücke zwischen Grundlagenforschung und konkreter Anwendung schließen.
Gefördert werden Verbundprojekte mit jeweils drei Partner*innen: einem/einer Hochschulpartner*in, einem Fraunhofer-Institut und einem eigenfinanzierten Unternehmen. Dabei dienen die Fraunhofer-Institute als Schnittstelle zwischen akademischer Forschung und industrieller Nutzung. Ziel ist es, vielversprechende Ergebnisse – basierend auf einem Technologiereifegrad von mindestens TRL 4 – gemeinsam zu einem Demonstrator oder Prototypen (TRL 6–7) weiterzuentwickeln.
Besonders begrüßt werden Konstellationen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die häufig über begrenzte interne F&E-Ressourcen verfügen. Ebenso wird dazu ermutigt, Potenziale von Methoden der Künstlichen Intelligenz verstärkt in den Transfer einzubinden. Fachlich ist die Ausschreibung offen – vorausgesetzt, es besteht ein klarer Bezug zu einem abgeschlossenen DFG-Projekt, dessen Ende in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Die geförderten Projekte laufen maximal drei Jahre. Alle Partner*innen bringen vergleichbaren Aufwand ein und erarbeiten ein gemeinsames Arbeitsprogramm. Für die Kooperation gilt ein vorgegebener Mustervertrag, der Rechte und Pflichten sowie die Verwertung der Ergebnisse regelt.
Insgesamt stehen pro Ausschreibungsrunde Fördermittel in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro jeweils von DFG und Fraunhofer bereit. Rund fünf Projekte sollen im Rahmen der aktuellen Runde unterstützt werden.
Fristen und Verfahren
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Zunächst sind Projektskizzen mit maximal fünf Seiten bis zum 9. September 2025 einzureichen. Nach Begutachtung und positiver Bewertung folgt im Dezember die Einladung zur Vollantragstellung. Die vollständigen Anträge inklusive unterzeichnetem Kooperationsvertrag müssen bis zum 11. März 2026 eingereicht werden. Die Förderentscheidung wird im Juli 2026 bekanntgegeben.
Hinweis zur Antragsberechtigung
Nicht zugelassen sind Projekte, in denen die antragstellenden Wissenschaftler*innen gleichzeitig an Hochschule und beteiligtem Fraunhofer-Institut tätig oder assoziiert sind. Darüber hinaus wird eine möglichst große thematische und institutionelle Bandbreite angestrebt – insbesondere mit bisher noch nicht geförderten Konstellationen.
Kontakt und weitere Informationen:
Alle Details zur Ausschreibung sowie Ansprechpartner*innen bei DFG und Fraunhofer finden sich auf der DFG-Webseite zu trilateralen Transferprojekten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zur Beratung vor Antragseinreichung wird ausdrücklich empfohlen.
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr.-Ing. Sebastian Heidrich, Ingenieurwissenschaften 1 (+49 228 885-2277),
Dr.-Ing. Bastian Mohr, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2 (+49 228 885-3140),
Christiane Mohren, Mathematik und Ingenieurwissenschaften 2 (+49 228 885-2019),
erkenntnistransferdfg.de
Ansprechpersonen bei Fraunhofer:
Dr. Michael Liecke, Auftragsforschung (+49 89 1205-1118, michael.liecke@zv.fraunhofer.de)
Dr. Patricia Rodriguez, Interne Forschungsprogramme (+49 89 1205-1221, patricia.rodriguezzv.fraunhofer.de)