Rahmenbedingungen

für die Ausstellung vor Ort

  1. Die für Ausstellungszwecke überlassenen Flächen und Gegenstände sind ausschließlich zum vereinbarten Zweck und auf die übliche Art und Weise zu nutzen. Es ist insbesondere stets Ordnung, Sauberkeit sowie Sorgfalt bei der Nutzung zu gewährleisten und den Hinweisen und Anordnungen der Verantwortlichen der DGM-Inventum GmbH und des Deutschen Hygiene-Museums Folge zu leisten.
  2. Die Ausstellungsflächen werden in einem sauberen Zustand bereitgestellt und sind nach der Veranstaltung durch den Aussteller besenrein zu übergeben. Sämtlicher Müll, Verpackungs- und Werbematerialien ist selbst zu entsorgen.
  3. Im Zusammenhang mit den Auf- und Abbauzeiten sind die Zeiten für die An- und Abtransporte wie folgt verbindlich geregelt:

    Anlieferung: 10. Mai 2022 von 14 bis 18 Uhr
    Abtransport: 13. Mai 2022 ab 17 Uhr

    Aufbau: 10. Mai 2022 von 14 bis 18 Uhr
    Abbau:  13. Mai 2022 ab 17 Uhr

  4. Die vereinbarten Auf- und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten. Eine nachträgliche Verlängerung dieser Zeiten früher und/oder später ist nicht möglich.
  5. Vorablieferungen sind nicht möglich und alle mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich aus dem Deutschen Hygiene-Museum und seinem Gelände zu entfernen.
  6. Das Halten der Fahrzeuge ist nur zum Be- und Entladen erlaubt, um dadurch nicht den laufenden An­und Abtransport zu behindern und unnötige Staus vor den Toren und Zugängen zu den Ausstellungsflächen zu vermeiden. Das Parken auf den nummerierten Plätzen (sind vermietet) hinterm Haus ist nicht gestattet.
  7. Alle Aussteller haben sich bei ihrer Ankunft beim Personal des Nutzers vor Beginn ihrer Aufbauarbeiten anzumelden und bekommen einen Ausweis ausgehändigt. Personen, die nicht in Besitz eines solchen Ausweises und keine Beschäftigten des Deutschen Hygiene ­Museums sind, ist der Eintritt zu verwehren.
  8. Andere Veranstaltungen und Arbeitsprozesse des Deutschen Hygiene-Museums dürfen durch den An- und Abtransport sowie Auf- und Abbau der Ausstellung nicht beeinträchtigt werden.
  9. Das Eingangsfoyer ist freizuhalten und Transporte sind in diesem Bereich weitestgehend auszuschließen.
  10. Beim Auf- und Abbau sowie bei der Ausstellungsdurchführung ist zu gewährleisten, dass die Fluchtwege freigehalten, Notausgänge und Hinweisschilder nicht verstellt werden, Feuermeldeeinrichtungen und Feuerlöscher gut sichtbar und frei bleiben, Stromquellen, Sicherungskästen und Verteiler einen sofortigen Zugriff gestatten.
  11. In den Foyers, Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen darf kein Verpackungsmaterial gelagert werden.
  12. Die geforderten Fluchtwegsbreiten sind unbedingt einzuhalten.
  13. Im gesamten Gebäude des Deutschen Hygiene-Museums herrscht strengstes Rauchverbot. Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist strengstens verboten.
  14. An der gesamten Bausubstanz des Deutschen Hygiene-Museums dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. D.h., dass die Nutzung der Wände, Decken, Pfeiler und Fußböden (Fußböden nur zum normalen Abstellen bei Einhaltung der vorgeschriebenen Traglast von 200 kg/m2) als Trage-, Stütz- und Halteelement strengstens untersagt ist. Punktlasten sind dabei nicht gestattet, für Lastverteilung ist zu sorgen. Dazu zählt ebenfalls das Anbringen von Bohrungen, Nägeln, Klebebändern und anderen Befestigungselementen.
  15. Das Anbringen von Werbematerialien, Ausschilderungen u. ä. Dingen ist an den Wand-, Tür- und Glasflächen des Hauses verboten.
  16. Alle zum Einsatz gebrachten Standbaumaterialien müssen den Brandschutznormen nach DIN 4102 gerecht werden. Die durch die Aussteller eingesetzten elektronischen und andere Betriebsmittel müssen den einschlägigen Bestimmungen, insbesondere den Anforderungen nach DIN VDE und den UVV VBG 4, entsprechen.
  17. Elektroinstallationen dürfen durch den Aussteller auf keinen Fall durchgeführt werden.
  18. Alle gültigen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzvorschriften sind zu beachten.
  19. Das Deutsche Hygiene-Museum und der Veranstalter übernehmen für die im Haus befindlichen oder eingelagerten Gegenstände des Ausstellers keinerlei Haftung, außer wenn nachweislich ein schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern des Hygiene-Museums oder des Veranstalters vorliegt. Die Beweispflicht liegt beim Aussteller. Es wird der Abschluss einer Versicherung gegen Diebstahl, Zerstörung u.ä. empfohlen.

Additive Fertigung 2022
11. - 13. Mai 2022 | Hybride Fachtagung in Dresden & Online

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