Allgemeine Hinweise zur 2G-Regel bei Hybrid- und Präsenzveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass bei unseren Veranstaltungen die jeweiligen 2G-Regelungen der betreffenden Bundesländer am Veranstaltungsort angewendet werden und kurzfristige Änderungen an diesem Konzept nicht ausgeschlossen werden können. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer*innen einlassberechtigt sind und auf die Maskenpflicht und das Mindestabstandsgebot verzichtet werden kann. Wir bitten um Verständnis und werden zeitnah alle Vor-Ort Teilnehmer*innen bei Änderungen an den genannten Regeln in Kenntnis setzen.

Umsetzung der 2G-Regel Vor-Ort

Allen Teilnehmer*innen sind verpflichtet beim Einlass einen Impf- bzw. Genesungsnachweis in Kombination mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich der Veranstalter vor, das gebuchte Vor-Ort Ticket zu stornieren und in ein Online-Ticket umzuwandeln.

Ausnahmen

Von der 2G-Regel ausgeschlossen, sind folgende Teilnehmer*innen:

  1. Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen den Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests führen, dessen Testungsergebnis nicht älter als 24 Stunden ist. Für diesen Personenkreis gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Op-Maske oder FFP2-Maske.

Gesundheit der Teilnehmer*innen 

Die Gesundheit unserer Teilnehmer*innen liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden wir bei unseren Veranstaltungen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein/e Teilnehmer*in an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt diese/r das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19. 

Bei auftreten von Erkältungssymptomen die typischerweise mit Covid-19 in Verbindung gebracht werden, bitten wir die betroffenen Teilnehmer*innen nachdrücklich von einem  Besuch der Veranstaltung abzusehen. Handelt es sich um Hybrid-Veranstaltung, kann das Vor-Ort Ticket auf ein Online-Ticket umgebucht werden, sofern gewünscht.