Bitte beachten Sie, dass bei unseren Veranstaltungen die jeweiligen 2G-Regelungen der betreffenden Bundesländer am Veranstaltungsort angewendet werden und kurzfristige Änderungen an diesem Konzept nicht ausgeschlossen werden können. Das bedeutet, dass ausschließlich vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer*innen einlassberechtigt sind und auf die Maskenpflicht und das Mindestabstandsgebot verzichtet werden kann. Wir bitten um Verständnis und werden zeitnah alle Vor-Ort Teilnehmer*innen bei Änderungen an den genannten Regeln in Kenntnis setzen.
Umsetzung der 2G-Regel Vor-Ort
Allen Teilnehmer*innen sind verpflichtet beim Einlass einen Impf- bzw. Genesungsnachweis in Kombination mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, behält sich der Veranstalter vor, das gebuchte Vor-Ort Ticket zu stornieren und in ein Online-Ticket umzuwandeln.
Ausnahmen
Von der 2G-Regel ausgeschlossen, sind folgende Teilnehmer*innen:
Gesundheit der Teilnehmer*innen
Die Gesundheit unserer Teilnehmer*innen liegt uns sehr am Herzen, deshalb werden wir bei unseren Veranstaltungen verstärkte Sicherheitsmaßnahmen ergreifen. Das Risiko einer Übertragung lässt sich jedoch nicht vollständig ausschließen. Wenn ein/e Teilnehmer*in an einer Veranstaltung teilnimmt, trägt diese/r das Risiko im Zusammenhang mit Covid-19.
Bei auftreten von Erkältungssymptomen die typischerweise mit Covid-19 in Verbindung gebracht werden, bitten wir die betroffenen Teilnehmer*innen nachdrücklich von einem Besuch der Veranstaltung abzusehen. Handelt es sich um Hybrid-Veranstaltung, kann das Vor-Ort Ticket auf ein Online-Ticket umgebucht werden, sofern gewünscht.
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