Als Interessenvertretung ihrer Mitglieder legt die DGM großen Wert darauf, dass alle in der DGM-Satzung festgeschriebenen Beschlüsse auf der Mitgliederversammlung getroffen werden. Dazu gehören etwa Satzungsänderungen oder Wahlen von Vorstandsmitgliedern. Auch wird der DGM-Vorstand nach Vorstellung des Tätigkeitsberichts durch die Mitgliederversammlung entlastet.
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