Der Vorstand der DGM ist dafür verantwortlich, dass die DGM ihren satzungsgemäßen Auftrag als Interessenvertretung ihrer Mitglieder bestmöglich erfüllt. Die Aufgaben und Ziele des Vorstands gegenüber den übrigen Gremien der DGM und der Geschäftsstelle bzw. dem/der Geschäftsführenden regelt eine Geschäftsordnung. Die Präsident*innen des DGM-Vorstands kommen aus Wissenschaft und Industrie.
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