Das Präsidium setzt sich aus den beiden Präsident*innen und den zwei Vize-Präsident*innen zusammen.
Die Mitglieder des Präsidiums sind der vertretungsberechtigte Vorstand i.S.d. § 26 BGB und vertreten die DGM gerichtlich und außergerichtlich. Die zwei Präsident*innen sind jeweils einzelvertretungsberechtigt; die beiden Vize-Präsident*innen sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Das Präsidium bereitet die Leitlinien der Geschäftsführung der Gesellschaft vor und überwacht deren Einhaltung. Es unterliegt den Beschlüssen des gesamten Vorstands. Jedes Mitglied des Präsidiums ist berechtigt, zu Maßnahmen und Entscheidungen betreffend der Geschäftsführung der Gesellschaft, den Vorstand anzurufen und eine Beschlussfassung des Vorstands zu beantragen. Das Präsidium berichtet dem Vorstand über die Einhaltung der Leitlinien der Geschäftsführung.
Das Präsidium vertritt die DGM in der Gesellschafterversammlung der „DGM-Inventum GmbH“.
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