Geschäftsführung

Aufgaben der Geschäftsführung gem. §8 der Satzung der DGM:

Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte einschließlich der Geldangelegenheiten der Gesellschaft, die sie im Rahmen der Satzung, des Haushaltsplanes oder sonstiger Anweisungen zu führen hat. Sie ist dem Vorstand für die ordnungsmäßige Erledigung der Geschäfte verantwortlich und berichtet dem Vorstand regelmäßig.

Die Geschäftsführung leitet die Geschäftsstelle, die unter ihrer Aufsicht und Verantwortung die geschäftsmäßigen Arbeiten des Vereins zu erledigen hat.

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