Die Einrichtung einer jDGM-Ortsgruppe kann von einem DGM-Mitglied über den Nachwuchsausschuss beim DGM-Vorstand beantragt werden. Dem Antrag soll eine kurze Beschreibung (max. 1 Seite) beigefügt werden, welche die Ziele der jDGM-Ortsgruppe, Aktivitäten, Zielgruppen und Mitwirkenden benennt. Zudem sollen die Antragsteller ihre Vorstellungen zur Weiterführung der beantragten jDGM-Ortsgruppe und deren Verstetigung darlegen.
Der Antrag muss folgendes beinhalten
Zeitliche Abfolge des Gründungsantrag
Für die jDGM-Ortsgruppe ist die Geschäftsordnung der DGM bindend. Alles nicht durch diese Geschäftsordnung Geregelte, wird durch die übergeordnete Satzung der DGM bestimmt. Widerspricht die Geschäftsordnung der jDGM in einer Regelung der Satzung der DGM, so ist diese Regelung nichtig.
Für alle weiteren Fragen stehen wir gerne unter nachwuchsdgm.de zur Verfügung.
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