Der Weg zu einer Jung-DGM-Ortsgruppe
Wie gründet man eine Jung-DGM-Ortsgruppe?

Die Einrichtung einer jDGM-Ortsgruppe kann von einem DGM-Mitglied über den Nachwuchsausschuss beim DGM-Vorstand beantragt werden. Dem Antrag soll eine kurze Beschreibung (max. 1 Seite) beigefügt werden, welche die Ziele der jDGM-Ortsgruppe, Aktivitäten, Zielgruppen und Mitwirkenden benennt. Zudem sollen die Antragsteller ihre Vorstellungen zur Weiterführung der beantragten jDGM-Ortsgruppe und deren Verstetigung darlegen.

Der Antrag muss folgendes beinhalten

  • Antrag an den Vorstand der DGM zur Einrichtung einer jDGM-Ortsgruppe.
  • Name, Position usw. der tragenden Mitglieder der jDGM-Ortsgruppe.
  • Vorläufiger Sprecher und Stellvertretender Sprecher der Ortsgruppe.
  • Beteiligte Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen mit Ansprechpartner.
  • Allgemeine und spezielle Ziele der Ortsgruppe.
     

Zeitliche Abfolge des Gründungsantrag

  • Der Antrag auf Einrichtung sollte ca. vier Wochen vor der Vorstandssitzung vorliegen.
  • Nach positiver Entscheidung des Vorstands der DGM zur Gründung der neuen Ortsgruppe darf diese sofort ihre Arbeit aufnehmen.
  • Anschließend erfolgt die Bekanntgabe der Gründung und die Überreichung der Gründungsurkunde auf der nächsten Mitgliederversammlung.

Für die jDGM-Ortsgruppe ist die Geschäftsordnung der DGM bindend. Alles nicht durch diese Geschäftsordnung Geregelte, wird durch die übergeordnete Satzung der DGM bestimmt. Widerspricht die Geschäftsordnung der jDGM in einer Regelung der Satzung der DGM, so ist diese Regelung nichtig.

Für alle weiteren Fragen stehen wir gerne unter nachwuchsdgm.de zur Verfügung.

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